Rettungswesten
RETTUNGSWESTEN FÜR:Bundes-SchifffahrtsstraßenAuf Bundes-Schifffahrtsstraßen gibt es keine gesetzliche Verpflichtung zum Tragen von Schwimmwesten. Wenn außerhalb einer Zone von 300 m zum Ufer gerudert wird, muss pro Person eine Rettungsweste mit Kragen und min. 75 N Auftrieb nach EN ISO 12402‐5:2006 im Boot mitgeführt werden, wird.
Von Oktober bis Ostern muss in dieser Zone die Rettungsweste angelegt sein.
Auf dem Gewässern mit starker Strömung sollte grundsätzlich immer eine Rettungsweste für jedes Besatzungsmitglied n Bord sein. |