Schiffsführer/Obmann
Ausbildung

Auf Binnenschifffahrtsstraßen, wie dem Neckar, darf nur gerudert werden, wenn sich ein geeigneter Schiffsführer/Bootsobmann an Bord befindet und die Ausfahrt verantwortlich leitet (§1.01 BinSchStrO). Seine Eignung muss gegenüber Behörden nachweisen können. Der Schiffsführer ist vor Antritt der Ausfahrt zu bestimmen und im Fahrtenbuch einzutragen (Amtliches Dokument). Verstöße gegen diese Regeln können vom Gesetzgeber mit Bußen bélegt werden. 

Die Ausbildung vermittelt die erforderlichen Kenntnisse und schließt mit einer Prüfung ab. Eine bestandene Prüfung kann als Nachweis der notwendigen Kenntnisse angesehen werden. Weitere Nachweise sind amtlich anerkannte Sportbootführerscheine.

DRV Prüfungsfragen