Wetterkunde

Bevor eine Ausfahrt begonnen wird hat sich der Schiffsführer davon zu überzeugen, dass die Ausfahrt sicher durchgeführt werden kann. Bei starkem Wind, angesagten Windböen, Starkregen, Gewitter und ähnlichen Wetterereignissen ist von Ausfahrten abzuraten. Gewitterwolken am Himmel oder für die Zeit der Ausfahrt angesagte Wetterereignisse, sind ein Grund auf die Ausfahrt zu verzichten. Wird sie trotzdem durchgeführt oder nicht rechtzeitig abgebrohen, trägt der Schiffsführer, im Schadensfall, die alleinige, persönliche  Straf- und zivil rechtliche Verantwortung für Boot, Mannschaft und Schäden Dritter.

Bei einem plötzlich auftretendem Unwetter ist die Fahrt sofort abzubrechen und notfalls abseits des Bootshauses an Land zugehen. Dabei sind Verein und ggf. die Rettungsleitstelle über den Landgang in Kenntnis zu setzen, um Suchaktionen zu vermeiden.