Ich biete Ruder- und Wassersportorganisationen an, Sicherheitskure
in ihren Vereinen
durchzuführen. Art und Umfang richten sich nach ihren Wünschen. Die Kursdauer beträgt ca. 3 Stunden. Die notwendige Infrastruktur muss vom Verein
bereitgestellt werden.
Neben den Sicherheitskursen biete ich die Ausbildung zum
Schiffsführer (Bootsobleute) für muskelbetriebene Kleinfahrzeuge auf
Schifffahrtsstraßen mit theoretischer und
praktischen Prüfung an. Eine bestandene Prüfung bestätigt die Kenntnisse
und Fähigkeiten über die Schiffsführer muskelbetriebener Kleinfahrzeuge
verfügen müssen, um als geeignet, im Sinne der BinSchStrO,
gelten zu können. Theoretisch geprüft wird nach den Vorgaben des DRV. In der
praktischen Prüfung muss der Schiffsführer Rudermanöver durchführen
lassen und sein Durchsetzungsvermögen und seine Führungsfähigkeit unter
Beweis stellen.
Der Gesetzgeber gibt in §1.02 der BinSchStrO vor,
dass muskelbetriebender Kleinfahrzeuge von einem geigneten
Schiffsführern geleitet werden müssen. Ein vorhandener SBF gilt u.A. als
Nachweis, ist aber für diese Bootsart nicht vorgeschrieben. Wie die Eignung
als Schiffsführer anders nachzuweisen ist lässt der Gesetzgeber offen.
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