Ich biete Ruder- und Wassersportorganisationen an, die Sicherheitskure
in ihren Vereinen
durchzuführen. Die notwendige Infrastruktur muss vom Verein
bereitgestellt werden.
Außerdem biete ich die Ausbildung zum
Schiffsführer (Bootsobleute) für muskelbetriebene Kleinfahrzeuge auf
Schifffahrtsstraßen an. Zum Kurs gehört eine theoretische und
praktische Prüfung.
Eine bestandene Prüfung ist der Nachweis für den
Verein, dass er seiner Sorgfaltspflicht bei der Ernennung von
Bootobleuten genüge getan hat. Der Teilnehmer kann nachweisen, dass er
über die nötigen Kenntnisse zum Führen eines muskelbetriebenen
Wasserfahrzeugs im Sinne der BinSchStrO §1.02 verfügt.
Theoretisch geprüft wird nach den Fragen zur Steuer- und
Bootsobleuteprüfung des DRV. In der
Praxisprüpfung muss der angehende Schiffsführer Rudermanöver durchführen
lassen und sein Durchsetzungsvermögen und seine Führungsfähigkeit unter
Beweis stellen.
Der Gesetzgeber gibt in §1.02 der BinSchStrO vor,
dass muskelbetriebender Kleinfahrzeuge von einem geigneten
Schiffsführern geleitet werden müssen. Ein vorhandener SBF gilt u.A. als
Nachweis, ist aber für diese Bootsart nicht vorgeschrieben. Wie die Eignung
als Schiffsführer anders nachzuweisen ist lässt der Gesetzgeber offen.
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