Rechtliches:
Der Neckar ist eine Binnenschifffahrtsstraße. Nach
§1.02 der BinSchStvO muss ein Schiffführer im Boot die
alleinige Verantwortung für die Fahrt tragen. Die Obmannausbildung des
DRV, der LRV’s oder der
Sportbootführerschein Binnen gelten als Eignungsnachweis.
Seitenkanäle:
Die Seitenkanäle des Neckar sind nur ca. 30m breit und haben rechts
und links Spundwände. Bei Schiffbegegnungen (Frachtschiffbreite bis
10,5m) bleibt für Sportboote kein Platz.
Empfehlung: Vor Einfahrt in einen Kanal
bei der jeweiligen Schleuse anrufen und nachfragen, ob der Kanal frei
von Schiffen ist und eingefahren werden kann.
Schiffahrtssperren und Behinderungen
Amtliche
Schifffahrtsperren und der Aufhebung werden auf
https://www.elwis.de/ verkündet. Eine weitere Möglichkeit sich zu
informieren gibt es durch Anrufe bei der Wasserschutzpolizei, den
Schleusen und dem Wasserschifffahrtsamt. Bei Abflussmengen >
100m³ / Sekunde
wird es schwierig, mit muskelbetriebenen Sportbooten, gegen die Strömung
zu fahren
(Pegelliste und Abflussmengen). Werden die Hochwassermarken im Unterwasserbereich einer
Schleuse überschritten, gilt eine Schifffahrtssperre für alle
Wasserfahrzeuge. Schifffahrtssperren bleiben auch nach
Unterschreitung der Hochwassermarke noch bestsehen, bis die Fahrrinne
vom WSA offiziell freigegen wird (Info über die Wasserschutzpolizei oder
die Schleusen). Wer gegen Schifffahrtssperren verstößt riskiert ein
Bußgeld.
Nach Starkregen kann es häufig noch mehrere Tage zu Treibgut im Neckar
kommen, das Wassersport unmöglich machen kann. Besonders im Unterwasser
der Schleusen besteht eine erhebliche Gefahr für Wassersportler.
Weitere Sicherheitsinformationen:
Sicherheitsportal für Wassersportler
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