SICHERHEIT BEIM FAHREN AUF DEM NECKAR

Rechtliches:
Der Neckar ist eine Binnenschifffahrtsstraße. Nach §1.02 der BinSchStvO muss ein Schiffführer im Boot die alleinige Verantwortung für die Fahrt tragen. Die Obmannausbildung des DRV, der LRV’s oder der Sportbootführerschein Binnen gelten als Eignungsnachweis.


Seitenkanäle:
Die Seitenkanäle des Neckar sind nur ca. 30m breit und haben rechts und links Spundwände. Bei Schiffbegegnungen (Frachtschiffbreite bis 10,5m) bleibt für Sportboote kein Platz.
Empfehlung: Vor Einfahrt in einen Kanal bei der jeweiligen Schleuse anrufen und nachfragen, ob der Kanal frei von Schiffen ist und eingefahren werden kann.


Schiffahrtssperren und Behinderungen
Amtliche Schifffahrtsperren und der Aufhebung werden auf https://www.elwis.de/ verkündet. Eine weitere Möglichkeit sich zu informieren gibt es durch Anrufe bei der Wasserschutzpolizei, den Schleusen und dem Wasserschifffahrtsamt.
Bei Abflussmengen > 100m³ / Sekunde wird es schwierig, mit muskelbetriebenen Sportbooten, gegen die Strömung zu fahren (Pegelliste und Abflussmengen). Werden die Hochwassermarken im Unterwasserbereich einer Schleuse überschritten, gilt eine Schifffahrtssperre für alle Wasserfahrzeuge. Schifffahrtssperren bleiben auch nach Unterschreitung der Hochwassermarke noch bestsehen, bis die Fahrrinne vom WSA offiziell freigegen wird (Info über die Wasserschutzpolizei oder die Schleusen). Wer gegen Schifffahrtssperren verstößt riskiert ein Bußgeld.
Nach Starkregen kann es häufig noch mehrere Tage zu Treibgut im Neckar kommen, das Wassersport unmöglich machen kann. Besonders im Unterwasser der Schleusen besteht eine erhebliche Gefahr für Wassersportler.

Weitere Sicherheitsinformationen: Sicherheitsportal für Wassersportler


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