Rudern in Deutschland
Der Rudersport in der Bundesrepublik Deutschland kann sicherlich mit gutem Recht von sich behaupten, dass er dem ersten Teil des Grundgesetzes des DRV aus dem Jahre 1893 bis in unsere heutigen Tage treu geblieben ist. Rudern ist eine der letzten, klassischen Amateur Sportarten.
Im zweiten Teil des Grundgesetzes des Rudersports wurden "Wohlhabende" und "Gebildete" für Rudern beworben. Dabei wurden im Grundgesetz von 1893 die unteren Bevölkerungsschichten ausgeschlossen. Dieses Standesbewusstsein konnte zwar einige Zeit aufrechterhalten werden. Der Erste Weltkrieg leitete jedoch einen Wandel in der sozialen Haltung ein und bewirkte eine teilweise Neugestaltung bzw. Lockerung dieser Bestimmung. Inzwischen ist es unvorstellbar geworden, dass Aufnahmekommissionen in den Rudervereinen genaue Auskunft über die Berufsausübung ihrer neuen Mitglieder einholen.
Rudern ist eine moderne Sportart geworden. Neben dem Wettkampfsport hat sich Rudern zu einer beliebten Freizeitsportart gewandelt. Fitness- und Freizeitrudern sowie Wanderrudern spielen eine zunehmende Rolle. Rudern wird in den Vereinen nicht mehr alleine betrieben. Ergänzende Angebote wie: Laufen, Gymnastik, Krafttraining, Fitness und Wellness sind heute in modernen Vereinen selbstverständlich. Für den Wettkampfbereich kommen Radfahren und Schwimmen dazu.
Als eine der wenigen Sportarten kann Rudern von der Kindheit bis ins hohe Alter ausgeübt werden. Rudern eignet sich hervorragend als Rehasport für Herz-Kreislaufkranke und Personen mit orthopädischen Problemen.
Erfolgreichster Ruderer bei Olympia ist der "Brite Steven Redgrave", der viermal olympisches Gold gewinnt (dreimal im Zweier ohne). Der jüngste Olympiasieger aller Zeiten in einem Ruderboot ist ein erst sieben Jahre alter französischer Schüler, der 1900 den holländischen Zweier steuert.